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Handyvertrag kündigen, aber wie?

 

Wer seinen Handyvertrag kündigen möchte, sollte zunächst in den Vertragsbedingungen nachsehen, bis zu welchem Tag das Kündigungsschreiben spätestens beim Provider eingehen muss. Bei Verträgen mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten sind dies meist drei Monate vorher.

 

Verpasst man diesen Termin, dann verlängert sich der Vertrag automatisch um ein ganzes Jahr. Normalerweise stehen diese Vertragsbedingungen auf der Rückseite des Mobilfunkvertrags, aber sie lassen sich auch leicht auf der Webseite des Providers finden. Wenn man dort auf der Startseite auf „AGB“ klickt, kommt man schnell zu der Seite mit sämtlichen Geschäftsbedingungen, in denen auch die Kündigungsfristen verzeichnet sind.




Die Kündigung erfolgt formlos. Ein einfacher Satz wie „Hiermit kündige ich meinen Mobilfunkvertrag mit der Rufnummer ... zum ...“ reicht völlig aus. Neben der vollständigen Kundenanschrift müssen auf jeden Fall folgende Angaben im Kündigungsschreiben stehen: die Kunden- bzw. Vertragsnummer, die Mobilfunknummer, die gekündigt werden soll und das Datum, zu dem der Vertrag gekündigt wird. Statt eines konkreten Datums kann man aber auch schreiben, dass man „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ kündigt. Der Provider teilt dann in der Kündigungsbestätigung das Datum mit, zu dem der Vertrag endet. Wichtig ist, dass das Kündigungsschreiben schriftlich als Brief verfasst wird. Kündigungsschreiben per E-Mail werden meist nicht akzeptiert und auch eine Kündigung per Fax ist nicht zu empfehlen. Abgesehen davon, dass E-Mails und Faxe oft nicht ankommen, erhält der Kunde auch keinen Beleg, dass er die Kündigung tatsächlich abgeschickt hat.

 

Natürlich darf man auch nicht vergessen, den Brief zu unterschreiben, denn sonst ist die Kündigung rechtlich nicht wirksam. Dann wird der Brief, am besten per Einschreiben, an den Provider verschickt. Ein Einschreiben ist zwar teuerer als eine Briefmarke, aber immer die sicherste Lösung. Es muss aber nicht unbedingt ein Einschreiben mit Rückschein sein. Ein günstiges Einwurf-Einschreiben reicht völlig aus, denn auch dafür erhält man eine Quittung, mit der man die Einlieferung belegen kann.

Wer seine alte Rufnummer behalten möchte, sollte dies dem alten Provider am besten gleich im Kündigungsschreiben mitteilen. Der Kunde erhält dann neben der Kündigungsbestätigung auch eine Bescheinigung, die dem neuen Provider vorgelegt werden muss. Diesem wiederum muss man seinen Wunsch auf Rufnummernmitnahme schon gleich beim Vertragsabschluss mitteilen, denn sonst wird automatisch eine neue Nummer vergeben. Normalerweise ist die Rufnummernmitnahme für den Kunden kostenlos. Der alte Provider berechnet zwar eine Gebühr, aber diese zahlt in der Regel der neue Provider und der Kunde bekommt davon gar nichts mit.

 

Sie sehen, einen Handvertrag zu kündigen ist entgegen vieler Meinungen ein leichtes unterfangen.

 

 

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